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BEKANNTMACHUNG
Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung
- Anzeige gemäß Ziffer 4 des Tenors BK 7-06-067
- Anzeige gemäß Ziffer 6 des Tenors BK 06-06-009
- Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
- ZUR PRESSEMELDUNG
- ANPASSUNG UNSERER GRUNDVERSORGUNGSVERTRÄGE
KUNDENZEITSCHRIFT
Hier unsere Kundenzeitschrift Stadt I Werk I Fluss zum downloaden
30.04.2007: Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Tarifverträge) an die StromGVV/GasGVV
(vom 30.04.2007)
Am 08.11.2006 sind die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) bzw. die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in Kraft getreten.
Am 08.11.2006 sind die \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz\" (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) bzw. die \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifverträge).
Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden - das sind Kunden, die Energie überwiegend für den
Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen - werden ab dem morgigen Tage 01.05.2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (StromGVV/GasGVV) sowie der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wedel GmbH vom 01.05.2007 umgestellt. Eine Preisanpassung ist damit nicht verbunden.
Von der Vertragsanpassung nicht betroffen sind Kunden, die einen Vertrag über die Produkte Mc Watt haben; diese Verträge werden gesondert angepasst.
Über künftige Änderungen der ergänzenden Bedingungen werden die Stadtwerke Wedel GmbH durch öffentliche Bekanntgabe und briefliche Mitteilung sowie Veröffentlichung auf unserer Internetseite informieren.
Im folgenden können Sie sich einige Pdf Dokumente zu unseren angepassten Grundversorgungsverträge herunter laden.
- Ergänzende Bedingungen StromGVV
- Preisblatt GVV Strom
- Pfeil Ergänzende Bedingungen GasGVV
- Preisblatt GVV Gas
Wedel, 30.04.2007