Elektromobilität
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BEKANNTMACHUNG
Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung
- Anzeige gemäß Ziffer 4 des Tenors BK 7-06-067
- Anzeige gemäß Ziffer 6 des Tenors BK 06-06-009
- Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
- ZUR PRESSEMELDUNG
- ANPASSUNG UNSERER GRUNDVERSORGUNGSVERTRÄGE
27.11.2006: SIE BEKOMMEN BESUCH!
(vom 27.11.2006)
In der Zeit vom 27. November bis 22. Dezember 2006 führen die Stadtwerke Wedel die Jahresablesung durch.
In der Zeit vom 27. November bis 22. Dezember 2006 führen die Stadtwerke Wedel die
JAHRESABLESUNG
durch. Es werden alle Strom-, Gas- und Wasserzähler abgelesen.
Unsere Bitte:
Erleichtern Sie unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen ihre Tätigkeit. Machen Sie die Zähler gut zugänglich. Ist eine Ablesung nicht möglich, könnte ein Zettel mit dem Zählerstand und der Zählernummer deutlich sichtbar an die Haustür geheftet werden. Sollten Sie während des Ablesezeitraumes ortsabwesend sein, bitten wir Sie, uns die Zählerstände telefonisch oder per Postkarte mitzuteilen.
Nach zweimaligen vergeblichen Ableseversuchen erhalten Sie von uns eine Ablesekarte mit der Bitte, die Zählerstände selbst abzulesen und uns spätestens bis zum 31. Dezember 2006 - möglichst telefonisch - mitzuteilen. Fehlende Zählerstände zwingen uns, den Verbrauch für die gesamte Zeit zu schätzen.
Selbstverständlich können sich unsere Mitarbeiter/innen ausweisen.
In der Jahresverbrauchsabrechnung über Strom-, Gas- und Wasser-Verbrauch sind auch die für 2007 zu zahlenden Teilzahlungsbeträge mit Fälligkeitsterminen angegeben. Soweit ein Abruf-Auftrag (Lastschriftverfahren) erteilt worden ist, erfolgt der Konto-Ausgleich über die jeweilige Sparkassen-, Bank- oder Postgiro-Verbindung.
Fragen zur Zählerablesung sowie Jahresabrechnung beantworten gern unsere Mitarbeiter/innen unseres Kundendienstes unter der Telefon-Nr. (04103) 805-101.
Es danken Ihnen mit allen guten Wünschen für das bevorstehende Weihnachtsfest und das neue Jahr
Ihre
STADTWERKE WEDEL GMBH
Feldstr. 150, 22880 Wedel