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ÜBERREGIONALE NACHRICHTEN
Überregionale Nachrichten aus der Energiewirtschaft
BEKANNTMACHUNG
Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung
- Anzeige gemäß Ziffer 4 des Tenors BK 7-06-067
- Anzeige gemäß Ziffer 6 des Tenors BK 06-06-009
- Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
- ZUR PRESSEMELDUNG
- ANPASSUNG UNSERER GRUNDVERSORGUNGSVERTRÄGE
KUNDENZEITSCHRIFT
Hier unsere Kundenzeitschrift Stadt I Werk I Fluss zum downloaden
Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
(vom 01.07.2009)
Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über die jeweils zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Wedel GmbH informieren. Die Stadtwerke GmbH ist in ihrem Netzgebiet der Grundversorger sowohl im Strom- als auch im Gasbereich." (Stand: 01.07.2009)