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Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung
- Anzeige gemäß Ziffer 4 des Tenors BK 7-06-067
- Anzeige gemäß Ziffer 6 des Tenors BK 06-06-009
- Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
- ZUR PRESSEMELDUNG
- ANPASSUNG UNSERER GRUNDVERSORGUNGSVERTRÄGE
KUNDENZEITSCHRIFT
Hier unsere Kundenzeitschrift Stadt I Werk I Fluss zum downloaden
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Selbstverständlich kommt die Stadtwerke Wedel GmbH Ihrer Informationspflicht gegenüber Ihren Kunden unentgeltlich nach.
Für die Erstellung von Zweitschriften wie zum Beispiel von Vertragsunterlagen, Rechnungen, usw. berechnet die Stadtwerke Wedel GmbH eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € netto je Lieferstelle.
Dies gilt für alle Unterlagen, die den Kunden bereits in Schriftform vorliegen.