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Energiebewusst

Grundlagen der Förderprogramme

Förderprogramme im Energiebereich dienen grundsätzlich zwei Zwecken: Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu verringern. Diese Zwecke zu erreichen, wurden Programme ins Leben gerufen, die Einsatz regenerativer Energiequellen, Techniken zur Minderung des Energieeinsatzes und der Reduzierung der Schadstoffbildung (im Wesentlichen der CO2-Emissionen) fördern sollen.

Der Umfang dieser Förderprogramme ändert sich ständig. Zum einen, weil sie der politischen Willensbildung unterliegen, zum anderen, weil sie an die Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen bei den Mittelgebern gebunden sind. Einige wesentliche Grundsätze haben sich allerdings in den vergangenen Jahren herauskristallisiert:

Antragstellung

Egal, bei welchem Mittelgeber eine Förderung beantragt wird - es gilt immer folgende Reihenfolge: zuerst die Antragstellung, dann die Bewilligung. Erst danach kann mit der zu fördernden Maßnahme begonnen werden. Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, gehen öffentliche Mittelgeber davon aus, dass die Maßnahme auch ohne Förderung in die Tat umgesetzt würde.

Mittelbewilligung

Durch die begrenzten Förderetats bei Bund, Ländern und Kommunen kommt es nicht selten zur Anwendung des "Windhundprinzips": Wer zuerst einen Antrag stellt, hat Aussicht auf Fördermittel.

Kommunale Versorgungsunternehmen

In der Vergangenheit haben die Kommunen die Umsetzung kommunaler Förderprogramme häufig durch ihre Versorgungsunternehmen initiiert. Nachdem diese durch die Liberalisierung der Energiemärkte einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt sind, hat es kaum noch Neuauflagen kommunaler Förderprogramme gegeben. Die Vorgaben der freien Energiemärkte erschweren Versorgungsunternehmen zusätzliche Aufgaben (neben ihren Kerngeschäften), die unter betriebswirtschaftlichen Aspekten ausschließlich Kosten bedeuten.

Anträge

Öffentliche Fördermittel werden in der Regel auf Antrag vergeben. Teilweise lassen sich Anträge direkt bei den Vergabestellen downloaden, teilweise muss eine Bank an der Antragstellung beteiligt werden.
Nachträgliche Förderungen von schon durchgeführten Maßnahmen sind nicht möglich.

Links

Die nachstehenden Links verweisen auf Förderprogramme des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein. Die Förderprogramme auf Bundesebene werden durch Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (bmwa), das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (bafa) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) verwaltet. Für das Land Schleswig Holstein übernehmen dies die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein, die Investitionsbank Schleswig-Holstein und die Energieagentur.

Als lokale Besonderheit in Wedel darf das Solarenergie-Förderprogramm des Klimaschutzfonds Wedel e.V. genannt werden.

Bund:

Land Schleswig-Holstein

Klimaschutzfonds Wedel e.V.

http://www.klimaschutzfonds-wedel.de/

 

Stadtwerke Wedel GmbH

Feldstraße 150
22880 Wedel
Tel.: (04103) 805-0
Fax.: (04103) 80 51 00
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Wasser/Wärme: 0180-1805300
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