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Hausneuanschluss

Der Anschluss eines Bauvorhabens an die Versorgung

Sehr geehrte/r Bauherr/in,

auf diesen Seiten sind wichtige Hinweise für einen Anschluss Ihres Bauvorhabens an die Elektrizitäts-, Erdgas- und Trinkwasserversorgung in Frage und Antwort zusammengestellt.

Da bei jedem Bauvorhaben aber auch ganz spezielle Fragestellungen auftreten, erhebt die Auflistung von Fragen und Antworten keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet jedoch einen ersten Einstieg in die zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen.

  • Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
  • Wer beantragt den Hausanschluss?
  • Wer legt die Leitungsführung fest?
  • Was kann in Eigenhilfe erstellt werden?
  • Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?
  • Kann während der Bauzeit bereits Wasser bezogen werden?
  • Kann während der Bauzeit bereits elektrische Energie bezogen werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen vom Baulichen her gegeben sein, damit Ihr Versorgungsunternehmen die Hausanschlüsse installiert?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen Anschluss und Versorgung?
  • Erforderliche Voraussetzungen zur Abnahme der Anlage
  • Was der Bauherr zusätzlich wissen muss
  • Zum guten Schluss

Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Für die Einbringung der Hausanschlüsse aller 3 Versorgungsarten (Elektrizität, Gas und Wasser)ist bauseitig ein geeigneter Raum, entsprechend den Vorgaben der DIN 18012 bzw. dem "Merkblatt für Hausanschlüsse" der Stadtwerke Wedel, vom Bauherrn zur Verfügung zu stellen. Dieser Raum muss frostfrei, trocken, begehbar und für die Beauftragten der Stadtwerke leicht zugänglich sein.

In Mehrfamilienhäusern ab 2 Wohneinheiten ist vor allem der Gas-Hausanschluss in einem nicht allgemein zugänglichen Raum vorzusehen. Um den Mitarbeitern des Entstörungsdienstes der Stadtwerke einen unverzüglichen Zutritt zu gewähren, ist ein sogenannter Wandtresor für die Hinterlegung von Schlüsseln, entsprechend den Vorgaben des "Merkblatts für Hausanschlüsse", zu setzen.

Er darf außerdem nicht gleichzeitig Aufstellungsraum von Feuerstätten oder Lagerraum von Brennstoffen etc. sein. Die Hauseinführung sollte in - oder in Nähe - der straßenwärts gelegenen Hauswand vorgesehen werden.

Die Herstellung der Anschlüsse ist in jedem Fall mindestens 4 Wochen vor der geplanten Hausanschlussverlegung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke (Tel. 805-119) abzustimmen.


Wer beantragt den Hausanschluss?

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn in Verbindung mit einem für die jeweilige Versorgungsart (Elektrizität, Gas, Trinkwasser) zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen bei den Stadtwerken beantragt. Die entsprechenden Formblätter liegen bei diesen Firmen vor bzw. können durch die Firmen bei den Stadtwerken angefordert werden. Um Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Vorwege bei dem gewählten Installationsunternehmen zu erfragen, ob für die Gas- und Wasserinstallation ein Vertragsverhältnis mit dem Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) besteht.

Für die Bearbeitung der Antragsunterlagen werden auf jeden Fall ein verbindlicher Lageplan sowie Keller- bzw. Untergeschosszeichnungen benötigt!

Wir weisen nochmals darauf hin, dass das Anmeldeverfahren, die Herstellung und die Inbetriebnahme des Anschlusses eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ersparen Sie sich und Ihrem Versorgungsunternehmen bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie die Anträge so rechtzeitig wie möglich.


Wer legt die Leitungsführung fest?

Der Verlauf der Hausanschlussleitungen, zwischen den Haupt-Versorgungsleitungen und der Hauseinführung, ist mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke (Tel. 805-154) im Rahmen der Festlegung der Hauseinführung etc. abzustimmen. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt in einem gemeinsamen Graben.


Was kann in Eigenhilfe erstellt werden?

Bei der derzeitigen pauschalierten Abrechnungsform der Hausanschlussverlegung ist eine Erstellung in Eigenleistung - über die ohnehin bauseitig zu erstellenden Mauerdurchbrüche hinaus - nicht vorgesehen und wirkt sich preislich nicht vorteilhaft aus.


Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?

NEIN!

Sie darf nur durch das entsprechende Vertrags-Installationsunternehmen hergestellt und unterhalten werden, welches die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften Ihres Versorgungsunternehmens zu beachten hat.


Kann während der Bauzeit bereits Wasser bezogen werden?

Wasser zu Bauzwecken kann bezogen werden, sofern eine Wasserversorgungsleitung in Ihrer Straße bzw. in Ihrem Wohnweg vorhanden und diese zur Versorgung freigegeben ist. Der Bezug von Wasser zu Bauzwecken erfordert die Erstellung eines Bauwasseranschlusses, der zu einem großen Teil für den endgültigen Hausanschluss wiederverwendet werden kann. Die Kosten dieses Anschlusses werden nicht durch die Hausanschlusspauschale abgedeckt und sind vom Bauherrn zu tragen!

Der Bauwasseranschluss ist vom Bauherrn über ein zugelassenes Installationsunternehmen bei den Stadtwerken anzumelden.


Kann während der Bauzeit bereits elektrische Energie bezogen werden?

Elektrische Energie zu Bauzwecken kann, sofern dies die Kapazität des vorhandenen Versorgungsnetzes zulässt, jeweils vom nächstgelegenen oberirdischen Anschlusspunkt (Transformatorenstation, Kabelverteilerschrank oder Freileitungsmast) bezogen werden. Eine Übergabestelle (Baustellenverteiler mit Messplatz und Schutzeinrichtungen) sowie die Versorgungsleitung zwischen dem o. g. Anschlusspunkt und der Baustelle sind vom Bauherrn beizustellen und auf seine Veranlassung hin von einem Vertrags-Installationsunternehmen zu installieren.
Der Anschluss an das Versorgungsnetz selbst erfolgt durch das Versorgungsunternehmen zu Lasten des Bauträgers.

Der Baustromanschluss ist vom Bauherrn über ein zugelassenes Vertrags-Installationsunternehmen bei den Stadtwerken unter Angabe des elektrischen Leistungsbedarfs anzumelden.


Welche Voraussetzungen müssen vom Baulichen her gegeben sein, damit Ihr Versorgungsunternehmen die Hausanschlüsse installiert?

Außer den bisher genannten Voraussetzungen muss vor der Installation von Hausanschlüssen der Bereiche Elektrizität, Gas und Wasser, der Hausanschlussraum trocken und verschließbar sein. Die Trasse der Hausanschlussleitungen muss, einschließlich eines Sicherheitsabstandes und Raumes für Erdaushub, frei von jeglichem Baumaterial und Geräten sein. Im Bereich der Hauseinführung dürfen sich keinerlei Gerüste oder andere bodenbelastende Bauteile befinden. Beachten Sie bitte, dass es aufgrund des normalen Bauablaufes jeweils im Spätsommer und Herbst zu einer Häufung von Hausanschlussverlegungen kommt und in diesem Zeitraum mit War- tezeiten zu rechnen ist. Trotzdem wird Ihr Versorgungsunternehmen bemüht sein, Ihren Wünschen so weit wie möglich zu entsprechen.


Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen Anschluss und Versorgung?

Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und Ihrem Versorgungsunternehmen sind für die drei Versorgungsbereiche Gas, Wasser sowie Elektrizität die jeweiligen "Allgemeinen Versorgungsbedingungen" (StromGVV, GasGVV oder AVBWasserV). Die AVB werden von Ihnen mit der Stellung der Anträge zum Elektrizitäts-, Gas- oder Wasseranschluss anerkannt. Die jeweils zutreffenden Rechtsgrundlagen liegen in den Geschäftsräumen Ihres Versorgungsunternehmens zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Wunsch gerne zugesandt.


Erforderliche Voraussetzungen zur Abnahme der Anlage

Ansprechpartner der Stadtwerke während der Bauphase sind für die Gewerke Gas, Wasser undElektrizität jeweils die von Ihnen beauftragten Installationsunternehmen.

Diese melden die jeweilige Installation als fertig und sorgen auf Seiten des Gasinstallateurs fürdie Koordinierung der Termine zwischen dem Schornsteinfegermeister und den Stadtwerken, sodass eine Abnahme erfolgen kann. Weitere Voraussetzung für die Abnahme ist die ordnungsgemäß vorliegende Bezahlung (s. u.).

Die Montage des Gaszählers ist mindestens 3 Arbeitstage vor der von Ihnen geplanten Abnahmein der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr mit der Gasabteilung der Stadtwerke unter der Rufnummer04103/805-146 zu vereinbaren.

Die Montage des Stromzählers dementsprechend, mindestens 3 Arbeitstage vor der Abnahme unter der Rufnummer 04103/805-222 oder 805-173.

Die Abnahmen erfolgen in der Geschäftszeit von Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr.


Was der Bauherr zusätzlich wissen muss

Mit der Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungs-, Gasrohr- oder Wasserrohrnetz erteilt der Antragsteller den Auftrag zur Herstellung des jeweiligen Hausanschlusses. Der Antragsteller (Grundstückseigentümer) erhält aufgrund der Anmeldung einen Kostenanschlag. Der im Kostenanschlag aufgeführte Gesamtbetrag ist nach Erstellung des jeweiligen Hausanschlusses, jedoch so rechtzeitig zu überweisen, dass der Betrag den Stadtwerken vor der von Ihnen gewünschten Inbetriebnahme der Gas-, Wasser- und Stromanlage zur Verfügung steht.


Zum guten Schluss

Wenn das Objekt endlich bezogen worden ist, versäumen Sie bitte nicht, sich in der Vertriebsabteilung der Stadtwerke anzumelden. Dort werden Sie individuell über die optimalen Versorgungsverträge sowie Möglichkeiten der Energie- und Wassereinsparung informiert. Die Öffnungszeiten der Vertriebsabteilung sind:
Mo. - Do. 08.30 - 12.00, 14.00 - 15.30 Uhr
Fr. 08.30 - 11.30 Uhr

 

Stadtwerke Wedel GmbH

Feldstraße 150
22880 Wedel
Tel.: (04103) 805-0
Fax.: (04103) 80 51 00
info@stadtwerke-wedel.de

Störungsrufnummern

Gas: 0180-1805100
Strom: 0180-1805200
Wasser/Wärme: 0180-1805300
(Kostenpflichtige Rufnummern
- 3,6 ct/min)