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Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung
- Anzeige gemäß Ziffer 4 des Tenors BK 7-06-067
- Anzeige gemäß Ziffer 6 des Tenors BK 06-06-009
- Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
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Hier unsere Kundenzeitschrift Stadt I Werk I Fluss zum downloaden
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Für eine sichere Gasversorgung ...
... gibt es zunächst einmal keine Alternative! Damit die Versorgung auch in Zukunft sicher und Ihre Anlage intakt bleibt, geben wir Ihnen nachstehend ein paar nützliche Hinweise zum Umgang mit dem die Umwelt derzeit am meisten schonenden fossilen Brennstoff:
- Die Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Gaszähler müssen jederzeit frei zugänglich sein, um sie im Störungsfall leicht schließen zu können!
- Alle sichtbaren Gasleitungen sollen fest gehaltert, aber trotzdem nicht als nützliche Ablage- bzw. Aufhängemöglichkeit genutzt werden.
- Gelegentlich sollten die sichtbaren Gasleitungen optisch auf Schäden, insbesondere durch Korrosion, überprüft werden. Kritische Punkte sind dabei Decken- und Wanddurchführungen, verstärkt sogar noch in feuchten, unbelüfteten Räumen.
- Wenn die Gasleitung hinter einer Verkleidung entlang läuft, müssen an beiden Seiten/ Enden der Verkleidung Lüftungsöffnungen vorhanden sein, damit sich im Falle einer Leckage der Leitung kein Gas innerhalb der Verkleidung sammeln kann.
- Wenn es sich bei der Heizungsanlage/Wandtherme um kein außenluftunabhängiges Gerät handelt, muss beim Austausch bzw. der Abdichtung von Fenstern und Türen darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Luftzufuhr zu dem Gerät sichergestellt bleibt. Gleiches gilt für die Lüftungsöffnungen vorhandener Türen und Fenster. Auch bei der Installation neuer Dunstabzugshauben oder Abluft-Wäschetrockner in Haus oder Wohnung sollten Sie in diesem Fall unbedingt den Rat eines Fachmannes, z.B. des Schornsteinfegers, einholen.
- Wenn Ihr Gasgerät einen Blick auf die Flammenbildung zulässt, ist dann die Farbe der Flamme durchgängig blau oder zeigt sie Verfärbungen? Trifft Letzteres zu, ist es höchste Zeit für eine Wartung des Gerätes.
- Zeigen sich an dem Gerät Rußspuren oder riecht es in der Wohnung/Ihrem Gebäude ungewöhnlich? Im ersten Fall sollten Sie kurzfristig Kontakt mit Ihrem Installateur, im zweiten Fall unverzüglich Kontakt mit den Stadtwerken aufnehmen! Ein kleiner Hinweis dazu: Wie Erdgas riecht bzw. sein beigegebener Geruchsstoff, davon können Sie sich überzeugen, wenn Sie sich eine bei den Stadtwerken im Hause erhältliche Geruchsprobe mitgeben lassen. Wir sind davon überzeugt: Diesen Geruch werden Sie nie wieder vergessen und auch nicht verwechseln!
Gasgeruch - was tun?
Zögern Sie nicht - wenn Sie das Gefühl haben, im Hause riecht es nach Gas - die Zentralrufnummer der Stadtwerke 8050 anzurufen - auch nachts!
Nachstehend einige Punkte, mit deren Ausführung Sie uns das Handeln erleichtern und gleichzeitig Ihre Sicherheit erhöhen können:
- Nennen Sie uns am Telefon bitte deutlich Name und Anschrift.
- Sorgen Sie - wenn Sie den Geruch innerhalb des Hauses feststellen - durch das Öffnen mindestens zweier Fenster für eine ausreichende Durchlüftung.
- Nur wenn Sie den Gasgeruch außerhalb des Hauses feststellen, sollten die Fenster geschlossen werden/bleiben.
- Vermeiden Sie jedes offene Feuer, wie z.B. die brennende Kerze oder die Zigarette.
- Vermeiden Sie nach Möglichkeit das Einschalten elektrischer Geräte. Also, möglichst kein Licht anschalten, nicht nochmals Handy oder Telefon benutzen.
- Verlassen Sie am besten das Haus, um den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke direkt einweisen zu können. Warnen Sie dabei ggf. weitere Bewohner, ohne aber deren Türklingel zu betätigen.
Wenn Sie nicht wissen sollten, wie das Gas riecht, können Sie sich gerne im Hause der Stadtwerke Geruchsproben geben lassen. "Diesen Geruch vergisst man so schnell nicht wieder!"