Elektromobilität
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BEKANNTMACHUNG
Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung
- Anzeige gemäß Ziffer 4 des Tenors BK 7-06-067
- Anzeige gemäß Ziffer 6 des Tenors BK 06-06-009
- Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
- ZUR PRESSEMELDUNG
- ANPASSUNG UNSERER GRUNDVERSORGUNGSVERTRÄGE
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Wärme
Die Jahresmitteltemperatur liegt in unseren Breitengraden bei etwa 10°C. Schon bei Außentemperaturen um 15 °C wird es zwingend notwendig, die Heizung einzuschalten, soll in Wohn- und Arbeitsräumen ein behagliches Klima geschaffen werden.
Wenn es heute auch schon so genannte "Nullenergiehäuser" gibt, die so gut gedämmt sind, dass die Heizung entfallen kann, ist unser Gebäudebestand zu großen Teilen in den 50-er und 60-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden, weit vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1978), als allein die Schaffung von Wohnraum im Vordergrund stand.
Darüber hinaus werden Investitionen in die Erneuerung von Heizungsanlagen oft bis auf den letzten Moment (das "Aus" durch den Schornsteinfeger, oder einfach technisches Versagen) geschoben.
All dies führt dazu, dass der Energiebedarf für die Gebäudebeheizung oft unnötig hoch ist und damit unnötige Kosten verursacht und Klima wie Ressourcen unnötig belastet.
Die Stadtwerke Wedel bieten umfassende Beratung bei der wärmetechnischen Sanierung von Gebäuden und Heizungsanlagen. Dies gilt für den privaten Bereich genauso wie für die Wohnungswirtschaft oder sonstige Gewerbetreibende. Insbesondere verweisen wir auf Energiespar-Contracting-Modelle wie unseren "Wärme-Direkt-Service" oder die Möglichkeit der Nahwärmeversorgung durch Blockheizkraftwerke.