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Wasserverbrauch
Durchschnittlicher Wasserverbrauch im Haushalt
Mit einem Anteil von 81% nehmen die Bereiche Haushalt und Kleingewerbe in Deutschland eine herausragende Stellung beim Trinkwasserverbrauch ein. Der durchschnittliche Wasserverbrauch der Bevölkerung beträgt heute pro Einwohner und Tag ca. 130 Liter und entspricht damit dem Verbrauch vor 25 Jahren! Der Rückgang des Wasserverbrauchs in den letzten Jahren ist hauptsächlich auf ein verändertes Verbrauchsverhalten und den Einsatz moderner Technik in Form von Wasser sparenden Haushaltsgeräten und Armaturen zurückzuführen. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Trinkwasserverbrauch eines Durchschnittshaushalts, gegliedert nach den einzelnen Verbrauchsbereichen. Mit diesen Werten kann jeder Kunde für sich entscheiden, ob und an welcher Stelle noch Einsparmöglichkeiten gegeben sind.
| Bereich | Verbrauch in Liter/Tag | Verbrauch in % | Verbrauch in m3/Jahr |
|---|---|---|---|
| Baden, Duschen | 39 | 30 | 14,2 |
| Geschirr spülen | 7 | 5 | 2,6 |
| Körperpflege, allgemein | 8 | 6 | 2,9 |
| Toilettenspülung | 41 | 32 | 15,0 |
| Trinken und Nahrungs- zubereitung | 5 | 4 | 1,8 |
| Wäsche waschen | 16 | 13 | 5,8 |
| Wohnungsreinigung | 7 | 5 | 2,6 |
| Sonstiges (Blumen etc.) | 7 | 5 | 2,6 |
| Gesamt | 130 | 100 | 47,5 |
Wohnungswasserzähler helfen, den Verbrauch zu senken!
Wohnungswasserzähler werden Pflicht in Schleswig-Holstein!
Als ein entscheidendes Instrument zur Senkung des Wasserverbrauchs haben unterschiedliche Wasserversorgungsunternehmen in lang angelegten Feldversuchen u.a. die Ausrüstung der privaten Haushalte mit Wohnungswasserzählern ermittelt. In Verbindung mit dem Einsatz von Wohnungswasserzählern hat sich gezeigt, dass die individuelle Verbrauchsabrechnung und somit regelmäßige Kontrolle des eigenen Wasserverbrauchs eher geeignet sind, zu einem sorgsamen Umgang mit Wasser anzuhalten als die Vermittlung von Informationen über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten des Wassersparen. Bei dem althergebrachten Abrechnungsverfahren (eine Zählereinrichtung je Wohnobjekt) werden dem umweltbewussten Mieter seine Bemühungen, Wasser zu sparen, oftmals durch andere Mitbewohner solange zunichte gemacht, wie deren mögliche Wasserverschwendung nicht erfasst wird. In Neubauten besteht seit einigen Jahren eine Pflicht, Wohnungswasserzähler einzubauen. Seit dem 16. Dezember 2004 besteht diese Verpflichtung in Schleswig-Holstein auch für Altbauten. Allerdings wird den Hauseigentümern eine Umrüstfrist bis Ende 2014 eingeräumt und unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zugelassen.Somit sind die Hauseigentümer gefordert. Die Stadtwerke Wedel möchten an dieser Stelle auf einige grundsätzliche Bedingungen beim Einbau von Wohnungswasserzählern hinweisen, sofern die wohnungsweise Abrechnung von den Stadtwerken übernommen werden soll:
- Ob Eigentümergemeinschaft oder Mietshaus - grundsätzlich sind alle Zapfstellen im Haus über eigene Zähler zu erfassen, da die Stadtwerke den bisherigen Hauptzähler nicht mehr zur Verrechnung heranziehen können. Ohne den Nachweis der vollständigen Umrüstung ist den Stadtwerken eine differenzierte Abrechnung nicht möglich!
- Die Voraussetzung für die individuelle Abrechnung ist der seitens des Eigentümers zu veranlassende Einbau sogenannter Zählerunterteile, deren Fabrikat zwischen dem beauftragten Installationsunternehmen und den Stadtwerken unbedingt abzustimmen ist. In diesem Zusammenhang ist der Einbau von zusätzlichen Absperrmöglichkeiten in der Nähe der Zählerunterteile zu empfehlen, damit der turnusgemäße Zählerwechsel möglichst problemlos durchgeführt werden kann. Die Stadtwerke setzen dann auf Anforderung nur noch die sogenannte Messkapsel in das vorinstallierte Zählerunterteil ein. Der gesetzlich vorgeschriebene Austausch der Messeinrichtungen erfolgt bei Kaltwasserzählern nach 6 Jahren, bei Warmwasserzählern sowie einer Kombination aus beiden nach 5 Jahren.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern und übernehmen auch gern die direkte Abrechnung Ihrer Mieter bzw. Miteigentümer.