Heizung & Wärme
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Good to know
Ab dem 1. Juli 2022 sind Hausbesitzer in Schleswig-Holstein beim Heizungstausch oder nachträglichen Einbau dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent ihres jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien abzudecken. Betroffen davon sind alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Aktuelle Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.